Mit dem Effizienzgesetz bringt Baden-Württemberg einen grundlegenden Bürokratieabbau auf den Weg

Wer einen Handwerksbetrieb führt, einen landwirtschaftlichen Familienbetrieb bewirtschaftet, ein mittelständisches Unternehmen leitet, Verantwortung in einer Kommune trägt oder sich ehrenamtlich engagiert, kennt die Situation. Immer mehr Formulare, Nachweise und Dokumentationspflichten beanspruchen Zeit, die eigentlich für die Menschen, für den Betrieb oder für das Ehrenamt gebraucht wird.
Viele dieser Regelungen sind ursprünglich aus guten Gründen entstanden. Sie schaffen Transparenz, gewährleisten Rechtssicherheit oder dienen dem Schutz von Beschäftigten, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie unserer Umwelt. Doch im Laufe der Jahre ist daraus vielfach ein Geflecht aus Vorschriften entstanden, das den Alltag vieler Menschen unnötig erschwert. Genau dort setzt das neue Effizienzgesetz des Landes Baden-Württemberg an.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 28. Juli 2026 und der Freigabe des Gesetzentwurfs zur Verbändeanhörung hat die Landesregierung eines der ersten zentralen Reformvorhaben des Koalitionsvertrags auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Bürokratie dort abzubauen, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert mehr schafft, und Verwaltung, Wirtschaft, Kommunen sowie das Ehrenamt spürbar zu entlasten.
Ein neuer Ansatz statt einzelner Korrekturen
Das Besondere am Effizienzgesetz ist sein grundlegender Perspektivwechsel. Bislang blieben Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten grundsätzlich bestehen, solange sie nicht einzeln aufgehoben wurden. Künftig gilt das umgekehrte Prinzip: Die vom Gesetz erfassten landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten laufen grundsätzlich zum 31. Dezember 2027 aus. Nur dort, wo sie aufgrund von Bundes- oder Europarecht oder aus zwingenden öffentlichen Gründen weiterhin erforderlich sind, bleiben sie bestehen. Wer eine Regelung dauerhaft erhalten möchte, muss künftig nachvollziehbar begründen, warum sie weiterhin notwendig ist. Damit wird die bisherige Logik umgekehrt. Nicht der Abbau von Bürokratie muss erklärt werden, sondern ihr Fortbestand. Das ist ein echter Paradigmenwechsel und ein wichtiges Signal für einen modernen, leistungsfähigen Staat.
Warum dieser Weg Zeit braucht
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger fragen sich zu Recht, warum diese Entlastungen nicht schon in wenigen Monaten greifen. „Die Antwort liegt in der Verantwortung, mit der Politik handeln muss. Hinter jeder Berichts-, Dokumentations- oder Aufbewahrungspflicht stehen gesetzliche Regelungen, Zuständigkeiten und oftmals berechtigte Schutzinteressen. Viele Vorschriften greifen ineinander oder beruhen auf Vorgaben des Bundes oder der Europäischen Union. Sie können deshalb nicht einfach über Nacht entfallen,“ so Wernet.
Gerade weil Bürokratieabbau dauerhaft wirken soll, braucht er einen klaren und verlässlichen Fahrplan. Bis Ende 2027 werden sämtliche vom Gesetz erfassten landesrechtlichen Pflichten systematisch überprüft. Gleichzeitig werden Kommunen, Kammern, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und weitere betroffene Organisationen in die Beratungen einbezogen. So wird sichergestellt, dass am Ende nicht neue Unsicherheiten entstehen, sondern ein rechtssicheres und tragfähiges Regelwerk. „Aus meiner kommunalpolitischen Arbeit weiß ich, dass Veränderungen selten mit einem einzigen Beschluss abgeschlossen sind. Gute Entscheidungen brauchen eine sorgfältige Vorbereitung, müssen unterschiedliche Interessen berücksichtigen und rechtssicher umgesetzt werden. Das gilt vor Ort ebenso wie auf Landes- und Bundesebene, auch wenn die Dimension dort noch einmal deutlich größer ist,“ so Wernet.
Deshalb ist Wernet überzeugt, Bürokratieabbau gelingt nur, wenn alle staatlichen Ebenen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Wer Veränderungen vom Land erwartet, muss auch bereit sein, im eigenen Verantwortungsbereich bestehende Abläufe immer wieder kritisch zu hinterfragen. Nur wenn Kommunen, Land und Bund gemeinsam an einem Strang ziehen, entstehen dauerhaft spürbare Verbesserungen für die Menschen.
Entlastung, die bei den Menschen ankommt
„In meinen Gesprächen im Wahlkreis begegnet mir kaum ein Anliegen so häufig wie der Wunsch nach weniger Bürokratie. Gerade kleine und mittelständische Betriebe verfügen häufig nicht über eigene Verwaltungsabteilungen. Jede zusätzliche Dokumentationspflicht bindet Arbeitszeit, verursacht Kosten und erschwert Investitionen. Auch unsere Städte und Gemeinden stehen vor immer neuen gesetzlichen Anforderungen. Hinzu kommen zahlreiche Ehrenamtliche, die ihre Zeit lieber für das Engagement in Vereinen, Feuerwehren oder sozialen Einrichtungen einsetzen möchten als für immer neue Formulare,“ so Wernet weiter. Bürokratieabbau ist deshalb kein Selbstzweck. Er schafft Freiräume für Innovation, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, entlastet Kommunen und erleichtert ehrenamtliches Engagement. Ein leistungsfähiger Staat zeichnet sich nicht dadurch aus, möglichst viele Vorschriften zu schaffen, sondern dadurch, dass er sich auf das Wesentliche konzentriert.
So geht es jetzt weiter
Mit der Freigabe zur Verbändeanhörung hat das parlamentarische Verfahren begonnen. In den kommenden Monaten erhalten Kommunen, Kammern, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und weitere Organisationen Gelegenheit, ihre Erfahrungen und Anregungen einzubringen. Anschließend wird sich der Landtag Baden-Württemberg intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen. Parallel dazu erarbeitet das Staatsministerium gemeinsam mit den Fachministerien die Rechtsverordnung, in der festgelegt wird, welche wenigen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten aus zwingenden Gründen bestehen bleiben müssen. Entscheidend ist dabei, dass Ausnahmen tatsächlich Ausnahmen bleiben. Mit Ablauf des Jahres 2027 treten dann alle vom Gesetz erfassten landesrechtlichen Pflichten außer Kraft, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen wurden. Ab dem 1. Januar 2028 entfaltet die neue Systematik ihre Wirkung und sorgt dauerhaft für spürbare Entlastungen.
Ein wichtiger Anfang
Mit dem Effizienzgesetz setzt die Landesregierung bereits zu Beginn der neuen Legislaturperiode ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Gleichzeitig ist klar: Bürokratieabbau ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Auftrag. Regelungen müssen immer wieder darauf überprüft werden, ob sie ihren ursprünglichen Zweck noch erfüllen oder ob sie Menschen, Unternehmen und Verwaltungen inzwischen stärker belasten als unterstützen. Genau diesen Anspruch werden wir als CDU-Landtagsfraktion auch in den kommenden Jahren konsequent weiterverfolgen.
Für mich ist das Effizienzgesetz deshalb mehr als eine Verwaltungsreform. Es steht für eine neue Haltung: Der Staat soll dort klare Regeln setzen, wo sie notwendig sind und dort Freiräume schaffen, wo Vorschriften keinen erkennbaren Nutzen mehr bringen. Politik muss den Menschen das Leben leichter machen, nicht komplizierter. Wenn uns das gelingt, stärken wir zugleich unseren Wirtschaftsstandort, unsere Kommunen, das Ehrenamt und den ländlichen Raum und damit den Zusammenhalt in unserem Land.
05.08.2026


